Lernen - Jura

Alles was Lerntechniken und Lernstrategien betrifft, insbesondere aber nicht ausschließlich gehören hier auch die Anwendungen von Mnemotechnik herein.
Wie kann ich am besten für Prüfungen lernen, wie merke ich mir Namen, wie lerne ich Zahlen oder Formeln etc.

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uvonw
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Lernen - Jura

Beitrag von uvonw »

Ich muss viele juristische Definitionen auswendig lernen. Gibt es jemanden, der dazu schon ein Schema etc hat, bzw. sich auch damit befasst?
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DocTiger
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Beitrag von DocTiger »

Mach es doch nach dem Allgemeinen Schema: Stichworte markieren und der Reihe nach auf einer Lociliste speichern.

Vorgekaute Lernhilfen haben den Nachteil, dass sie nicht individuell genug sind, um immer besser als normales "Lesen" zu sein.

Trainiere mit dem MemoryXL Trainer, erstelle dir viele Routen, versuche dir deine Themen visuell vorzustellen, so wie man es auch in einer Fernsehsendung tun würde.
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Vermillion
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Beitrag von Vermillion »

Zum Thema Jura habe ich auch noch eine Frage.

Die Paragrafen will ich mit der Majormethode lernen. Den Inhalt dann mit der Geschichtenmethode.

Bei den Paragrafen ist es leider nicht mit der reinen Zahl getan. Häufig muss ich noch Absätze, Nummern und Sätze beachten. Das kann also z.B. so lauten: § 500 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 ... Codiert lautet das dann "Holzsäge... Tee... Noah... Mai". Das wäre grundsätzlich kein Problem, aber ich die Zahlen 1 bis 5 wiederholen sich sehr häufig. Ich denke, die Bilder sind dann nicht so klar abzugrenzen und ich frage mich, ob diese Methode dann noch sinnvoll ist.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder eine Idee zum Lernen von Paragrafen?
rage4500+
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Beitrag von rage4500+ »

Bastel dir doch reime,

Klaut der Ede immer wieder
35 Absatz 4 streckt ihn nieder

Klääft die Töhle durch die Nacht
Absatz 5 hält ihm in Schacht
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Mindman
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Beitrag von Mindman »

Falls Absatz und Nummer nicht über 9 hinausgehen, kannst du doch aus allen Zahlen auch nur einen Begriff machen.

Beispiel: § 500 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3

500 = Holzhaus (übrigens besser als Holzsäge, da diese durch das "g" über die 500 hinausgeht)
Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 = 123 = Autoname od. Dynamo od. Hodenheim od. Dino-Oma od.... :)


Beispiel 2: § 361 Abs. 3 Nr. 7 Satz 24

361 = Machete
3724 = Mohikaner


Das sind jeweils bedeutend weniger Worte und die Chance, dass die gleiche Zahlenkombination noch mal auftritt ist minimal.
Haben wir eine Gedächtnisförderung?
Und wenn ja - warum nicht?
Pat
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Beitrag von Pat »

Prinzipiell:
Wenn man in Jura anfängt Paragraphen auswendig zu lernen, dann macht man etwas falsch. Man hat das Gesetz immer dabei, es geht um die Systematik. Querverweise kann man sich auch, sofern zulässig, ins Gesetz schreiben.

Wenn du anfängst, statt dem Grundverständnis nur auswendig zu lernen und das auch noch auf 1000 Orte zu verteilen, dann ist das der vollkommen falsche Ansatz.

Gedächtnistechniken, die in einem Fach wie Medizin wegen der oft linearen Struktur des Stoffes (Bezeichnungen von Köroerteilen, Abläufe, ...) und der Art der Abfrage (Oft Multiple Choice, z. B. im Physicum) bei erfahrener Anwendung sogar zentraler Bestandteil des Lernens sein können, sind in einem derart vernetzten Fach wie Jura nur als Ergänzung geeignet.


Wenn man Dinge auswendig können muss, dann sind das beispielsweise:

I. Aufbauschemata im Öffentlichen Recht (insbesondere Klagen, § 80 V VwGO ist schon im großen Schein beliebt)

II. Streitstände in allen Gebieten (um sie in der Klausur überhaupt zu entdecken und um zu wissen, wo Schwerpunkte erwartet werden) und die dazugehörigen Argumente, wenigstens die, die man nicht dem Gesetz entnehmen kann.

III. Außerdem natürlich speziell Definitionen, wobei sich hier Gedächtnistechniken mit am effektivsten einsetzen lassen.

Weil im Thread oben nach Hilfen für Definitionen gefragt wurde, weise ich, (da es etwas Derartiges bis jetzt von einem anderen Autor nicht gibt und ich deswegen keinen anderen empfehlen kann) bescheiden auf folgendes Buch hin (Auch wenn ich mich damit dem bösen Verdacht und vernichtenden Vorwurf der Forenwerbung aussetzen könnte ... Ich hoffe wohl nicht, dass ich es geheimhalten muss, nur weil ich es geschrieben habe :) ) :

"Definitionen Strafrecht: Schnell gemerkt", erschienen im Oktober 2008 bei der Hemmer-Wüst-Verlagsakademie.

Darin stelle ich zuerst in einer ausführlichen Einleitung die Methode der Geschichtenerstellung vor anhand eines Beispiels und gebe weitere Hinweise.

Danach folgen auf ca. 180 Seiten ungefähr 280 strafrechtliche Definitionen mit jeweils einer Geschichte als Gedächtnishilfe und, wenn nötig, rechtliche Anmerkungen und solche zur Geschichtenerstellung.

Die dargestellten Geschichten sollen bewusst auch Anregung sein zur Erstellung eigener Geschichten, aber viele haben eben dafür entweder keine Zeit oder trauen sich es nicht zu. Deswegen wäre eine bloße Anleitung dazu zu wenig gewesen. Damit wird diesen Lesern die Arbeit abgenommen.

Und kaufen musst du es auch nicht unbedingt: Es sollte in deiner Universitätsbibliothek (mit ein wenig Glück) ausleihbar sein (Jedenfalls von München und Münster weiß es.).

Simon
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DocTiger
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Beitrag von DocTiger »

Sorry, Pat, aber medizinisches Wissen als linearer zu bezeichnen als Juristisches, ist ziemlich problematisch, zumal ich selbst bereits Paragraphen für meine Prüfungen auswendig lernen musste. Der genau Text war nicht so wichtig, aber da mussten schon alle Details kommen.

Ich betrachte den Stoff wie einen Baum, den ich dann "linear" ablaufe. Die Struktur ist sogar manchmal noch komplexer, aber es handelt sich ja eh immer um einen Lerntext. Ein Text kämpft sich durch den vernetztesten Lernstoff den man sich denken kann - aber linear! Man liest vom ersten Wort bis zum letzten, und wenn man fertig ist hat man den Überblick.

Der wichtigste Nachteil eines reinen Lernnetzes ist doch, dass man sich beim reproduzieren schlichtweg im Netz verläuft. Bei einer Klausurfrage bedeutet das vielleicht, dass man glaubt, etwas nicht zu wissen. Bei einer mündlichen Prüfung oder einer kleinen schriftlichen Abhandlung über ein Thema vergisst man vielleicht ein paar Details oder wirft sie durcheinander.

Wenn man eine lineare Abfolge der Informationen hat, kann man mit nur zwei Richtungen garantieren, alles zu erwischen.
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Pat
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Beitrag von Pat »

Sorry, Pat, aber medizinisches Wissen als linearer zu bezeichnen als Juristisches, ist ziemlich problematisch,
Linear bedeutet nicht "unterlegen" oder "minderwertig". Der Stoff ist einfach anders aufgebaut und wird anders abgefragt. Wenn du es in Medizin auswendig kannst, dann wirst du in der Prüfung Erfolg haben. Das haben mir in dieser Form mindestens zehn Medizinstudenten bestätigt, mehrere davon bereits fertig mit teils hervorragenden Examensergebnissen. Das Fach selbst (und natürlich auch Tiermedizin) sind nicht "simpel", die Art der Abfrage in der Prüfung belohnt aber oft das Auswendiglernen.

Wenn Medizin derart in deinen Prüfungen derart vernetzt abgefragt würde,
dann würde deine "Bild-auf-den-Ort"-Methode wegen der Komplexität einfach nicht funktionieren.

Du hast ja selbst einmal beschrieben, dass du oft innerhalb kurzer Zeit für eine Prüfung Stoff lernen musst, den du dann getrost wieder vergessen kannst. Das ist eben typisch Medizin.

Dagegen hilft dir in Jura lediglich Auswendiggelerntes allein in der Peripherie (Definitionen, Streitstandkenntnis, Aufbauschemata, Urteile als "Glückstreffer", ... ), für die eigentliche Falllösung musst du aber:

- gewisse Konstellationen kennen,
- typische Verknüpfungen zwischen Paragraphen sehen,
- lernen den teils komplexen Sachverhalt zu erfassen,
- dort Wichtiges von Unwichtigem zu trennen,
- auf Wissen mit der Zeit ansammeln, ohne es punktuell wieder vergessen zu können,
- ein Gefühl für das richtige Setzen von Schwerpunkten bekommen und, am Wichtigsten,
- die Systematik des Gesetzes verstanden und die Fähigkeit entwickelt haben, auch in einem unbekannten Rechtsgebiet mithilfe von Auslegung und geordnetem Vorgehen eine zutreffende Falllösung zu erarbeiten.

Vieles hiervon mag in der Medizin zwar in der täglichen Arbeit des Arztes genau dieselbe Rolle spielen, aber sicher nicht in den medizinischen Prüfungen. Dort wird "ge-ixt".

Plakativ gesagt: Wenn man in einer medizinischen Prüfung seine Bücher mitnehmen könnte und sich in diesen gut zu orientieren wüsste, dann würde man mit Sicherheit in Verhältnis bessere Noten schreiben als in einer juristischen Prüfung, in der man Bücher mitnehmen dürfte (vom Zeitdruck in beiden Fächern einmal abgesehen). Deswegen ist dein Vorschlag vom "Buch im Kopf" für Medizin gewiss sinnvoll, was sich ja auch an deinen Noten zeigt.
zumal ich selbst bereits Paragraphen für meine Prüfungen auswendig lernen musste.

Der genau Text war nicht so wichtig, aber da mussten schon alle Details kommen.
Den Inhalt von Paragraphen ohne Definitionen oder Subsumtion abzufragen, halte ich (soll dir nicht zu nahe treten, du entwirfst ja die Aufgaben nicht), für völlig schwachsinnig. Das belegt für mich eher, dass sich die Prüfer nicht vom ihnen üblichen Vorgehen der Abprüfung von Auswendiggelerntem lösen konnten.

Ich betrachte den Stoff wie einen Baum, den ich dann "linear" ablaufe. Die Struktur ist sogar manchmal noch komplexer, aber es handelt sich ja eh immer um einen Lerntext. Ein Text kämpft sich durch den vernetztesten Lernstoff den man sich denken kann - aber linear! Man liest vom ersten Wort bis zum letzten, und wenn man fertig ist hat man den Überblick.
So läuft das in Jura nicht, dort gibt es keine "Lerntexte", die du am besten 1:1 beherrschen musst.
Wenn du einen juristischen Text so wie beschrieben im Kopf hast, dann hast du den Stoff noch lange nicht "im Griff", sondern nur viel Zeit verschwendet. Man muss eben nicht nur ein Wort suchen und das dann hinschreiben.
Der wichtigste Nachteil eines reinen Lernnetzes ist doch, dass man sich beim reproduzieren schlichtweg im Netz verläuft. Bei einer Klausurfrage bedeutet das vielleicht, dass man glaubt, etwas nicht zu wissen. Bei einer mündlichen Prüfung oder einer kleinen schriftlichen Abhandlung über ein Thema vergisst man vielleicht ein paar Details oder wirft sie durcheinander.
Wenn man eine lineare Abfolge der Informationen hat, kann man mit nur zwei Richtungen garantieren, alles zu erwischen.
Nochmal: So läuft Medizin, nicht Jura, auch in der mündlichen Prüfung. In Jura hast du das Gesetz vor Dir, wenn du da anfängst irgendwelche "linearen Abfolgen" abzulaufen, um dich darin zu orientieren, statt zu lesen, dann ist das sinnentleert und verstellt den Blick.

Ich will dir nicht deine Beiträge zu deinen medizinischen Lernmethoden schlechtreden, ich finde sie interessant.

So wie ich mich mit medizinischen Prüfungen und Prüfungsanforderungen aus Interesse durch Nachfragen und Durchgehen von alten Prüfungsfragenbüchern beschäftigt habe, um dann dieses Fach vom Physicum- und Examensgesichtspunkt aus besser einschätzen zu können, gäbe es für dich ja auch einmal die Möglichkeit, dich mit Juristen über die Anforderungen in jenem Fach unterhalten. Die Unterhaltung mit dem ersten hast du schon hinter dir.
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Pat hat geschrieben:"Definitionen Strafrecht: Schnell gemerkt", erschienen im Oktober 2008 bei der Hemmer-Wüst-Verlagsakademie.
Ich habe es mir sofort bestellt. Vielen Dank!

Wenn Boris hier noch einen Amazon link herein stellen würde, dann könnte man es darüber bestellen.

Ich schlage vor, dass Autoren, die hier im Forum schreiben, auch ihre Bücher bewerben dürfen (zumindest in sachlicher Weise).
Pat
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Beitrag von Pat »

Freut mich sehr, Klaus.

Deinen Vorschlag sehe ich natürlich gern :)
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DocTiger
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Beitrag von DocTiger »

Gewisse Autoren bewerben bereits hier ihre Bücher, und dass nicht unbedingt zurückhaltend, daher bräuchte man wohl keine Regeländerung ;)

Wenn in Jura Auswendiglernen egal ist, warum benutzt man dann Lerntechnik? So wie ich das verstanden habe, denn Pat hat es ja mehrfach und ausführlichst wiederholt in seinem letzten Beitrag, muss man doch trotzdem die Details einer Definition beherrschen, und davon dann jede Menge. Perfektes Anwendungsgebiet für lineare Lerntechniken, denn im Gedächtnis bleibt nichts linear, auch wenn man es linear "einspeichert" oder vorzugsweise auch so wieder hervorholt.

Der Rest, den es angeblich in Medizin nicht gäbe, hat nichts mit Mnemotechnik zu tun, sondern ist Erarbeiten von Fertigkeiten und vielleicht dann die Anwendung des Wissens, was man hoffentlich im Detail behalten hat. Da hilft dann keine der hier beschriebenen Lerntechniken weiter, da hilft nur Üben.
Lerntechnik Praxis: http://bit.ly/8ONmbS
Pat
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Beitrag von Pat »

Wenn in Jura Auswendiglernen egal ist, warum benutzt man dann Lerntechnik?


Jetzt hast du den Finger aber auf die Wunde gelegt :) Antwort folgt sofort:


So wie ich das verstanden habe, denn Pat hat es ja mehrfach und ausführlichst wiederholt in seinem letzten Beitrag, muss man doch trotzdem die Details einer Definition beherrschen, und davon dann jede Menge.


Dann war der Beitrag anscheinend nicht "ausführlichst" genug :)

Wie auch immer:

Vielleicht liegt da auch ein Mißverständnis vor:

In Medizin mag die Kenntnis einer Definition hinreichend sein für die Beantwortung einer Einzelfrage (Punkte eingesackt, weiter im Text), in Jura ist sie nicht hinreichend für den Erfolg in einer Klausur, sondern nur ein Element in der Gesamtstruktur.

In Jura gibt es keine bloßen Einzelfragen in der Form "Wie wird ... definiert?", sondern du löst einen zusammenhängenden Fall. Für einen Strafrechtsfall musst du zum Beispiel nicht nur die Definitionen kennen, sondern auch wichtige Streitstände sehen, die im Fall angelegt sind. Dann muss alles in der richtigen Form und mit den richtigen Schwerpunkten (=Platz) vorgetragen werden. Letztlich und mit hauptsächlich muss es aber auch rechtlich "stimmen", also zum Beispiel nicht Grunddelikt und Qualifikation als gegeben angesehen werden (Das Grunddelikt, zum Beispiel einfache Körperverletzung, tritt dahinter zurück) oder einige Straftatbestände einfach übersehen werden.

In der täglichen Anwendung auf einen lebendigen Sachverhalt ist das Anforderungsprofil sicher ähnlich. Es ist mir aber nicht bekannt, dass in den medizinischen Prüfungen umfassende "Patientengeschichten" genannt werden, zu denen man sich dann in freier Form schriftlich äußern soll.
Bei den Multiple-Choice-Test (besonders bei den Fragen mit mehrfach richtigen Antworten) macht sich eben das Auswendigwissen kleiner Informationshäppchen (wie sie genau so im Buchtext standen) bezahlt.
Wegen der in sich geschlossenen Häppchenform ist Medizin nach meiner Einschätzung auch wesentlich besser für die Locimethode geeignet. Das macht Medizin von Charakter des Faches her nicht leichter oder schwerer, flacher oder anspruchsvoller als Jura (wobei aus meiner Sicht beide Fächer in Sachen echter geistiger Herausforderung weit hinter Fächern wie Mathematik oder Physik zurückbleiben), sondern von den Studien- und Lernanforderungen her schlicht anders.

Übrigens sind gegenüber der Menge an sonstigen Dingen, die man beherrschen muss, diese 280 Definitionen minimal. Definitionen stellen also in keinem Teilbereich das zentrale Element dar, haben aber ihre Wichtigkeit, weil sie in jeder Klausur kommen müssen.

Perfektes Anwendungsgebiet für lineare Lerntechniken, denn im Gedächtnis bleibt nichts linear, auch wenn man es linear "einspeichert" oder vorzugsweise auch so wieder hervorholt.

Gut, dass dir das bezüglich der Definitionen aufgefallen ist, vielleicht sollte man da mal ein Buch dazu schreiben... :)


Was du schreibst, ist richtig.

Meine Argumentationslinie war ja gerade, dass es in Jura wegen der Art des Abprüfens (nicht stets notwendigerweise wegen der Art des Stoffes selbst) einfach weniger Gelegenheiten gibt, bloßes Auswendiglernen mit Gewinn einzusetzen.
Den Umstand, dass dies bei Definitionen ausnahmsweise gerade der Fall ist, habe ich aber schon in meinem vorherigen Beitrag geschildert.

Gruß

Simon
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