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Jura Examen - Paragraphen lernen?

Verfasst: Di 19. Okt 2004, 18:26
von claudius
Hallo!
Im nächsten Jahr beabsichtige ich, mein Examen in Jura abzulegen.
Nun habe ich heute zum ersten Mal auf die Seite memoryxl.de geschaut und schon einige wichtige Techniken zum Lernen gefunden. Kann mir davon abgesehen vielleicht jemand sagen, wie man nicht nur §§ auswendig lernt, sondern auch noch gleichzeitig die mit ihnen verbundenen Definitionen etc. ?
Dank schon mal vorab!
Claudius

Verfasst: Do 13. Okt 2005, 13:02
von Ralf
Hallo Claudius, ich stehe vor dem gleichen Problem, im Herbst nächsten Jahres ist es bei mir so weit.
hast Du beim Mnemotechnischen Lernen schon Fortschritte gemacht?

Ich habe mir, da ich eine längere Lernpause eingelegt hatte, ein gutes Programm besorgt, mit dem man auch schon vorbereitete Karteikarten lernen kann und so das Leitner Karteikartensystem sehr effizient anwenden kann.

Gestern habe ich mir verschiedene Bücher zur Mnemotechnik ausgeliehen, habe aber noch keinen Plan, wie man das am besten auf die Juristerei anwendet. Vielleicht hast du ja ein paar gute Tips.

ich habe mir schon vor einiger Zeit einmal ein alphabetisches Bilderregister (1000 Bilder alphabetisch geordnet) aus der google Bilddatenbank zusammengestellt und habe auch schon versucht, die zugehörigen Zahlen zuzuordnen um später als Paragraphenverweise Bilder in Gesetztestexte einzuordnen

Würde mich über Nachricht und Austausch freuen
Gruß Ralf

kurze Anfrage !

Verfasst: Mo 17. Okt 2005, 20:48
von thomasGutt
Hallo Ralf,

wollte nur mal kurz Anfragen, welches Karteilernprogramm Du benutzt...

suche immer noch ein vernünftiges zum lernen, leider hat jedes auf dem Markt bisher von mir gesichtetes Programm, die eine oder andere Funktion die ich brauche vermißen lassen ;-((

würde mich freuen, von Dir zu lesen....

Gruß
tom

Verfasst: Mi 19. Okt 2005, 15:22
von Ralf
Hy Thomas Gutt,

Ich habe das Lernkarteiprogramm Lernsystem Pro/ Ed Works von der Seite von Heiko Pilgermann heruntergeladen. Er bietet auch umfangreiche Karteikarten für StrR, ZivilR und ÖffR zum Download an. Schau dir die Seite doch mal an.

Die Bedienung des Programmes ist etwas gewöhnungsbedürftig, der Programmierer hat sich nicht an die üblichen Standarts gehalten, dafür ist alles sehr ausführlich beschrieben und nach einer kurzen Gewöhnungszeit komme ich sehr gut damit zurecht. Alle Extras die ich brauche (Statistische Auswertung usw.) sind enthalten.

Ich denke, für das Auswendiglernen von Definitionen ist das Programm bestens geeignet, vor allem, weil auch 3000 Karteikarten es nicht aus der Fassung bringen!

Hast Du denn Erfahrung gesammelt mit dem Anwenden von Mnemotochnik beim Jurastudium? Ich kann mir noch nicht so recht vorstellen, wie abstrakte Begriffe in Bilder gewandelt werden können. Was ich mir hingegen gut vorstellen kann: ein Schemata als Geschichte mit verschiedenen Wegpunkten auszugestalten.

Würde mich freuen von Dir zu hören.

Grüsse Ralf

erstmal Danke !

Verfasst: Mi 19. Okt 2005, 15:42
von thomasGutt
Hallo Ralf,

erstmal Danke für Deine Antwort; ja das Programm kenne ich, mich persönlich spricht es irgendwie weniger an, finde es in der Bedienung
zu ungewohnt und habe nicht die Zeit, mich damit näher auseinanderzusetzen...
aber dennoch denke ich, es ist ist schon ein gutes Programm...

Ich kenne da noch ein tolles Programm, was in der Bedienung sehr sehr einfach ist und ständig weiterentwickelt wird und der Autor hat sehr guten Support !!!
Hat allerdings noch keine "Jura-Karteien"
--->
http://www.bastiuk.de/german/studyprof/main.htm

"Hast Du denn Erfahrung gesammelt mit dem Anwenden von Mnemotochnik beim Jurastudium?" NICHT MIT JURA ABER DU KANNST DIR JA MAL DENN BEITRAG
http://www.frontreporter.de/phpbb/viewtopic.php?t=515

spez. SEITE 2- ANSEHEN, DA IST BESTIMMT WAS NÜTZLICHES FÜR DICH DABEI....

schöne Grüße
Thomas G.

Verfasst: Di 25. Okt 2005, 15:25
von Ralf
Hallo Thomas,

ich wollte Dich noch fragen, welche Hilfsmittel Du bei deinen Prüfungen benutzen darfst. Hast Du schon mal versucht, das zu lernende Wissen in Form eines Codes im Text den du als Hilfsmittel benutzen darfst, unterzubringen? (z.B. Text hat vier Absätze:dh. vier Prüfungspunkte, oder spezielle Satzzeichen als Erinnerungshilfe)

Vielleicht könnte man auch den Lernstoff in Form der Bildergeschichten an den Texten die du zur Prüfung benutzen darfst, verankern?



Freue mich wie immer über Antwort
Gruß Ralf

Verfasst: Mo 30. Jan 2006, 13:05
von joz
um mal ein beispiel zu nennen


theorien,die das ungeliebte abstraktionsprinzip des bgb vermeiden wollen,stützen sich entwerder auf § 139 oder § 158 in majorbegriffen: dumbo und delphi


ich habe also dumbo,der in delphi über phytischen dämpfen sitzt und dabei abstrakte bilder malt





cu