Abstrakte Definitionen lernen

Alles was Lerntechniken und Lernstrategien betrifft, insbesondere aber nicht ausschließlich gehören hier auch die Anwendungen von Mnemotechnik herein.
Wie kann ich am besten für Prüfungen lernen, wie merke ich mir Namen, wie lerne ich Zahlen oder Formeln etc.

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Vega
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Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Vega »

Hi,
habe jetzt schon viel gelesen und mir auch schon für die die mündliche Prüfung im Staatsexamen eine Route gemacht, auf der ich die Timeline der deutschen Rechtsgeschichte abgelegt habe.
Das hat auch erstaunlich gut funktioniert, obwohl ich dort gleich zu Beginn 43 einzelne Punkte eingebaut habe.

Ich frage mich aber wie ich mir sehr abstrakte Dinge durch Verbildlichung besser merken kann.
Habe mich dafür jetzt extra hier angemeldet, in der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Daher gebe ich mal ein Beispiel an dem ich gerne erläutert hätte, wie Ihr das verbildlichen würdet, denn ich schaffe es einfach nicht, was auch daran liegen kann, dass ich das noch nicht so lange mache.

Angenommen ich möchte folgendes abrufbar in meinem Gedächtnis abspeichern:

"Ein Übergang der (durch Verfügung o.ä. konkretisierten) Verantwortlichkeit auf einen Rechtsnachfolger ist unter zwei Voraussetzungen möglich:

- Übergangsfähigkeit der verwaltungsrechtlichen Pflicht („Nachfolgefähigkeit“),

- Rechtsgrund für den Übergang („Nachfolgetatbestand“).


Problematisch ist i.d.R. der Rechtsgrund für den Übergang.

Nach h.M. besteht grundsätzlich ein Rechts-grund für den Übergang der (durch Verwaltungsakt konkretisierten) Zustandsverantwortlichkeit (sie hafte der Sache gleichsam an) und für die (konkretisierte) Verhaltensverantwortlichkeit im Wege der Gesamt-rechtsnachfolge, nicht aber für die (konkretisierte) Verhaltensverantwortlichkeit bei der Einzelrechtsnach-folge."



Bitte helft mir ! Ich finde das Thema sehr interessant, komme hier aber einfach nicht weiter. Vor allem gibt es von solchen Beispielen tausende, daher frage ich mich, ob ich nicht lieber bei den guten alten Karteikarten bleibe.
Vega
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Vega »

Anmerken möchte ich noch, dass ich bei Jura grundsätzlich keine Verständnisschwierigkeiten habe. Das kenne ich soweit nicht. Daher geht es mir wirklich nur darum, dass ich mich daran erinnere.

Denn das Beispiel habe ich natürlich verstanden und auch den Grund warum es so ist.

Das Problem ist eben, dass man viel auswendig lernen muss, weil man nicht die Zeit hat darüber nachzudenken und sich die Antwort herzuleiten. Vor allem aber auch um sicher zu wissen, dass es nicht irgendwo noch einen Paragrafen gibt, aus dem sich etwas anderes ergeben könnte oder noch schlimmer aus einer Analogie, die irgendwann mal einem Professor in den Sinn kam, die man aber so selber - insbesondere in einer Klausur - kaum finden wird.
Vega
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Vega »

Und hier noch ein kleines Beispiel einer Definition die ich gerade or mir hatte, die ich zwar auswendig kann, aber an der ich gerne erläutert hätte wie man so etwas besser lernen könnte, als mit Karteikarten.

"Eine Zueignung ist rechtswidrig, wenn vom Täter (oder Dritten) nach den zivilrechtlichen Wertungen zu Unrecht Eigenbesitz am Tatobjekt bean-sprucht wird."

Also das soll mir mal einer in Bilder packen :?
Mufabo
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Mufabo »

Vielleicht wär das ja etwas für dich. Ich selbst habe das Buch nicht gelesen, kann dir also dazu leider nichts sagen.

http://www.amazon.de/Definitionen-Straf ... r-mr-title
Vega
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Vega »

Hi viele Dank, habe ich mir gleich mal bestellt.

Sofern mir totzdem noch jemand helfen könnte, würde ich mich sehr freuen.
Horkas
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Horkas »

Vega hat geschrieben:Und hier noch ein kleines Beispiel einer Definition die ich gerade or mir hatte, die ich zwar auswendig kann, aber an der ich gerne erläutert hätte wie man so etwas besser lernen könnte, als mit Karteikarten.

"Eine Zueignung ist rechtswidrig, wenn vom Täter (oder Dritten) nach den zivilrechtlichen Wertungen zu Unrecht Eigenbesitz am Tatobjekt bean-sprucht wird."

Also das soll mir mal einer in Bilder packen :?
Stell dir vor, ein (dir gut) bekannter Jurist stiehlt in der Buchhandlung das Buch "Definitionen Strafrecht..." (ungeheuerlich!) und schenkt es dir zum Geburtstag. Da gehört dir das Buch überhaupt nicht! Ich denke, die Definitionen haften am besten, wenn es dazu jeweils eine kleine Geschichte gibt, selbst erfunden womöglich. Du erfährst also eine rechtswidrige Zueignung, weil der (dir bekannte) Jurist nicht der Eigentümer des Buches im zivilrechtlichn Sinne ist. Dieser beanspruchte vielmehr zu Unrecht den Eigenbesitz am Tatobjekt Buch.
Zu allen wirklichen Abenteuern gehört, dass man einen Schatz sucht.
David Loye
Pat
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Pat »

Ich denke, die Definitionen haften am besten, wenn es dazu jeweils eine kleine Geschichte gibt
Und so wird es in dem oben verlinkten Buch auch gemacht :).

Schön, dass das jemand gekauft hat. Vega, ich hoffe, Du hast Spaß damit. Wenn Du Fragen hast, meld Dich einfach bei mir per Mail, die Adresse steht in der Einleitung.

Viele Grüße

Simon
Willwissen09
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Registriert: Do 05. Nov 2009, 6:06

Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Willwissen09 »

Hallo Vega,

wie läuft es den mit dem Auswendig lernen von den abstrakten Definitionen?

Wie lernst Du sie nun?

Wie lernst Du Paragraphen auswendig?

Gruß
Will
Anatoli
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Anatoli »

Also ich würde mir ebenfalls entweder kleine Geschichten zu den Definitionen ausdenken und diese immer wieder im Kopf durchgehen oder ich merke mir manchmal auch zu jeder Definition einen bestimmten Gegenstand. Das hat bei meinen Klausuren in Recht 1 und 2 bis jetzt auch super funktioniert.

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Zuletzt geändert von Anatoli am Mi 22. Aug 2018, 11:33, insgesamt 2-mal geändert.
Linzi
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Re: Abstrakte Definitionen lernen

Beitrag von Linzi »

Müsst ihr denn diese rechtlichen Sachen wortwörtlich wiedergeben können?
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