Mnemotechnik & Jura?

Alles was Lerntechniken und Lernstrategien betrifft, insbesondere aber nicht ausschließlich gehören hier auch die Anwendungen von Mnemotechnik herein.
Wie kann ich am besten für Prüfungen lernen, wie merke ich mir Namen, wie lerne ich Zahlen oder Formeln etc.

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Chuzpe
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Mnemotechnik & Jura?

Beitrag von Chuzpe »

Hallo zusammen!
Ich bin gerade auf euer board gestossen! Toll!
Und vielleicht könnt ihr mir auch helfen!
Momentan jedoch stehe ich einer immensen Panik gegenüber:

Ein Riesen-Jura-Stoffberg, ich ganz klein davor. Die letzten Monate war ich fast depressiv, weil ich nicht weiss, wie ich das bewältigen soll, noch dazu mit einem passablen Ergebnis. Es erscheint mir fast unmöglich, die Stoffmenge DAUERHAFT aufzunehmen. :roll:

So sitze ich nun blockiert hier und schaffe nichts. Sehr kontraproduktiv also. Dann fielen mir die Mnemotechniken wieder ein.

Momentan warte ich auf das Programm von Gregor Staub, habe mich jedoch schon intensiv mit verschiedenen Lerntechniken bzw. Gedächtnistraingngsmethoden in der Theorie beschäftigt. Jedoch habe ich wenig praktischen Erfahrungen in Sachen Mnemotechnik. Sicherlich kenne ich die grundlegenden Übungen. Ich schaffe es mir kleinere Routen anzulegen, Einkauflisten zu merken, Telefonnummern waren sowieso nie ein Problem.

Nun stellt sich die Frage: Inwiefern lässt sich eine derartige Stoffülle mit solchen Techniken bezwingen? Dabei geht es mir in erster Linie noch nicht mal um die Frage, was kostet mehr Zeit? (Obwohl ich die nicht wirklich habe) Vielmehr interessiert mich, wie organisiere ich mir ein solches Lernen? Ich wüsste noch nicht mal wie rangehen. Allerdings scheint es für mich ein wesentlich angenehmeres und ungezwungeneres Lernen zu sein, und das bedeutet für mich ein echtes Aufatmen. Wenn ihr einmal einen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch durchgeackert habt (und nicht gerade ein begnadete Ö-Rechtler seid) wollt ihr den nicht so schnell wieder sehen..

mein Ansatz sähe so aus:

Ich würde mit einer Einteilung beginnen- in 3 grosse Rechtgebiete (Straf-/ Zivil-/ und Öffentliches Recht). Dann wäre jedes einzelne Rechtgebiet gesondert in Themen zu gliedern, diese wiederum in Unterthemen.

Ich habe mir überlegt, für ein Gebiet ein Haus zu nehmen, und dann Räume zu belegen. Jedoch wären das soviele Räume, es müsste dann ein „vorgestelltes“ Haus sein. Und wird es dann nicht zu schwer- wenn ich extra ein Haus in meiner Phantasie entwerfen muss? Ich müsste dann ja immer wieder zusätzlich die Strukturen des Hauses wiederholen. (Wisst ihr was ich meine???)

Also-ihr seht- ich scheitere im Grunde schon am Anfang des Ganzen. :oops:

Ich wäre sehr dankbar, eure Meinungen zu meiner Idee und auch Anregungen oder ganz neue Ideen zu erhalten

Greetz
eure chuzpe
Zuletzt geändert von Chuzpe am Fr 17. Aug 2007, 13:45, insgesamt 1-mal geändert.
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Die Frage ist: Wie sehen die Prüfungsfragen aus?

Hast Du eine Ahnung, wie der Prüfer prüft?

Ist der Test mündlich oder schriftlich?

Multiple choice oder selbständige Antworten?

Den Plan würde ich erstmals auf die Prüfungsfragen hin konzipieren.

--

Hast Du genug Ruhe zum Lernen?

Hörst Du Radio nebenbei, siehst fern oder Ähnliches?

--

Willst Du überhaupt Jurist werden?

Ich kenne Leute, die haben Jus fertig studiert, und wollten es nie werden ...

--

In welchem juristischen Gebiet bist Du gut?

Kannst Du von dort aus eine Brücke schlagen zu den neuen Gebieten?

Wie hast Du Dir diese Sachen gemerkt?
Chuzpe
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Beitrag von Chuzpe »

Hallo Klaus!
Zu deinen Fragen- ich werde auch mal eingehender selbst darüber nachdenken, welche Konsequenzen ich aus den Antworten ziehen kann. :D

Die Prüfungsfrage an sich ist IMMER eine Fall-Lösung. D.h. aus einem Sachverhalt Fakten erfassen und diese in verschiedene Schemata einsortieren, Problemwissen an passender Stelle anzubringen und Steitstände gut zu argumentieren.

Dies geht zuerst alles schriftlich, mündliche Prüfung folgt.
Daraus ergibt sich auch, dass es eine selbständige Antwort ist.

Ruhe zum Lernen habe ich mir geschaffen. Ich habe mein Büro ausquartiert, etwa 5 in von unsrer Wohnung entfernt. Mit einem 4-jährigen zu Hause ist Lernen einfach unmöglich, zumindest bei mir.
Während ich lerne mache ich auch nchts anderes, kein Radio, kein TV- um Gottes Willen. Ich bin soundso schon sehr geräuschempfindlich und ablenkbar.

Natürlich möchte ich Juristin werden! Ganz sicher weiss ich auch über Dinge, die mir da nicht so gut gefallen, aber das sind eher unwesentliche Sachen.

Tja in welchem Gebiet bin ich gut?? Es gibt nicht wirklich etwas, wo ich heraustechend gut bin. :roll:
Bisher habe ich sehr linear gelernt: lesen rauschreiben lesen nochmal rausschreiben, Karteikarten, Fragenn formulieren, Fälle durchackern.
Das hat mich immense Zeit gekostet. Irgendwann hab ich dann mein Wissen fast nur noch aus Fallösungen gezogen.

Tja und nun so weitermachen?? Dazu hab ich irgendwie keine Lust. Wenn ich 100 Seiten Skript lese, schalte ich nach S 20 ab und behalte fast nichts davon :oops: da muss ne Lösung her.....
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Chuzpe hat geschrieben:Tja in welchem Gebiet bin ich gut?? Es gibt nicht wirklich etwas, wo ich heraustechend gut bin.
Es muss nicht gleich so hervorstechehend sein, ich meine eher: wo Du Dich wohlfühlst, was Du gut kannst - ohne gleich zu überfordern.
Wichtig ist, von da auszugehen: wenn Du Stoffgebiet A gut kannst, dann kannst Du fragen: Wie bin ich dazu gekommen, da gut zu werden? Die Methode möchte ich mir nun näher anschauen und dann versuchen, sie auf andere Gebiete zu übertragen.

Gut, dass Du Ruhe hast!

Wichtig auch die Klärung der Motivation.

Wie sieht es mit dem Unterstreichen aus?
Das Wesentliche verwesentlichen - kannst Du das?

Gehst Du Fälle per Spaß durch?
Beispiel:
Angenommen, ein Passant stiehlt eine Zeitung am Sonntag aus dem Zeitungsständer. Welches Gesetz kommt da zur Geltung? Welcher Paragraph?
Wie würdest Du den Passanten verteidigen? Wenn Passant A zur Antwort gibt oder B oder C ...
Wie würdest Du Dich als Staatsanwältin benehmen? Welche Argumentation?
Ist es möglich, mit solche einer Kasuistik ein wenig das Wissen zu trainieren?


Gibt es juristische Fachzeitschriften, die zu lesen Freude machen? How about this?


[P.S. Die Antworten auf die Fragen sind weniger für mich, das heißt: mäutischer Natur - also: ich spiele die Hebamme ... :wink: ]
Chuzpe
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Beitrag von Chuzpe »

[P.S. Die Antworten auf die Fragen sind weniger für mich, das heißt: mäutischer Natur - also: ich spiele die Hebamme ... ]
Das dachte ich mir schon...
Also erst mal danke für deine Anregungen!
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Mnemotechnisch gibt es die Möglichkeit, alle Paragraphen eines Rechtsgebiets mit gleicher Zahlendung zusammen zu klumpen.

Beispiel:

Strafrecht

§47, § 147, §247 werden zu einer Geschichte zusammen geklumpt.
Als Aufhänger dient ein Anker für die Zahl 47. Zum Beispiel 47/11 Kölnisch Wasser. Nun gilt es, eine Geschichte zu erfinden, mit Kölnisch Wasser, dem Inhalt von §47, § 147 und §247. Wenn es einen §347 gibt, dann wird er in die Geschichte mit eingebaut ...

So mit allen Paragraphen. Man braucht eine Garderobe von 0 - 99, um Aufhänger für alle Paragraphen zu haben.

Zum Beispiel §9 - wird zum Klumpen §9, §109, §209, ... - immer die 100er Stellen.

Man bekommt für ein Rechtsbuch 99 Klumpen = 99 Geschichten.

Ulricht Voigt stellt das in Esels Welt vor.

Ich meine, es lohnt sich, das einmal auszuprobieren.

Gibst Du uns Bescheid über das Ergebnis, falls Du es tust?

Würde mich sehr interessieren.

Vielleicht kannst Du die enstprechenden Paragraphen oder ähnliche hier zitieren, und vielleicht gibt es jemanden, der Lust hat, sich am Geschichtenerfinden mit diesen Paragraphen zu beteiligen.
Chuzpe
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Beitrag von Chuzpe »

Hm. Bei Strafrecht wär das je noch denkbar, die einzelnen Tatbestände zusammenzuklumpen.

Allerdings kann ich mir das im Zivilrecht nicht recht denken- mit 2385 §§, die dann inhaltlich auseinanderfallen?

Dachte eher daran, das Majorsystem zu lernen und dann einfach aufzustocken, sprich:
die Zahlen 0-99 nach Major
und dann noch mal extra Liste mit
zB
1= gelb
2= grün
3= rot
usw..
Und dann für 114 ein grünes Tor vorstellen, oder für 323 einen roten Nemofisch.
Was hälst du davon?

Ich habe überlegt, mir Herrn Voigts Buch anzuschaffen. Die Frage ist, ob es mir wesentliche Neuigkeiten eröffnet. Denn im Moment brauche ich keine brilliante Darstellung der Geschichte und Entwicklung der Mnemotechnik, sondern eher eine Anleitung, die im Bezug auf juristishes Fachwissen anzuwenden.
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Chuzpe hat geschrieben:Bei Strafrecht wär das je noch denkbar, die einzelnen Tatbestände zusammenzuklumpen.
Allerdings kann ich mir das im Zivilrecht nicht recht denken- mit 2385 §§, die dann inhaltlich auseinanderfallen?
Die Masse widerlegt nicht die Nützlichkeit der Methode.
Ich würde es versuchen. Im Kleinen. Mich nicht gleich mit dem Extrem selber tot schlagen.

2385 §§ ist unmenschlich und wohl auch mnemotechnisch nicht zu bewältigen (außer man will einen Weltrekord aufstellen). Da nimmt man dann besser ein Buch als Nachschlagewerk oder eine Suchmaschine im Computer.

Ich meine, Du hast gar nicht so viele Auswahlmöglichkeit und die Sache mit dem Verklumpen ist sehr gut. Die Major-Garderobe, die Du lernen willst, kannst Du dabei als Haken benutzen.
Chuzpe hat geschrieben: Dachte eher daran, das Majorsystem zu lernen und dann einfach aufzustocken, sprich:
die Zahlen 0-99 nach Major
und dann noch mal extra Liste mit
zB
1= gelb
2= grün
3= rot
usw..
Major lernen ist auf jedenfall gut. Bei mir funktionieren Farben nicht.
Ich glaube nicht, dass es funktioniert, eine 100er Garderobe zu 2385 §§ durch irgendwelche Zusätze aufzustocken.

Ich würde das mit dem Verklumpen versuchen.

Wichtig ist erst einmal: überhaupt irgendwo mit solchen Methoden einen echten persönlichen Erfolg zu erzielen. Von da dann ausgehen.
Chuzpe hat geschrieben: Ich habe überlegt, mir Herrn Voigts Buch anzuschaffen. Die Frage ist, ob es mir wesentliche Neuigkeiten eröffnet. Denn im Moment brauche ich keine brilliante Darstellung der Geschichte und Entwicklung der Mnemotechnik, sondern eher eine Anleitung, die im Bezug auf juristishes Fachwissen anzuwenden.
Wenn Du derzeit schon ohnehin genug zu lesen hast, würde ich das auf später verschieben. Ich bin sehr froh, dass ich es habe.
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Mindman
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Beitrag von Mindman »

Hallo Chuzpe (was bedeutet der Nick eigentlich?)!

Wenn du das Majorsystem aufstocken willst, nimm lieber Zustände, keine Farben. Bzw. Mischungen oder unterschiedliche Qualitäten. Ist meines Erachtens besser zu merken.

Also etwa so:

1 = aus Eis
2 = mit Feuer
3 = aus Holz
4 = mit Geruch/Gestank
5 = mit Teer
6 = durchsichtig
7 = mit Geräuschen
8 = auf Beinen
9 = alles in rosa


Das ist nicht so gleichartig als wenn du Farben nämst. Und alles, was unterschiedlich ist, ist gut.

Gruß,
Mindman
Haben wir eine Gedächtnisförderung?
Und wenn ja - warum nicht?
Chuzpe
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Beitrag von Chuzpe »

(was bedeutet der Nick eigentlich?)
aus wiki:
Chuzpe [xʊtspə] (aus dem jiddischen chutzpe von hebräisch chuzpà für „Frechheit, Dreistigkeit, Unverschämtheit“ entlehnt) ist eine Mischung aus zielgerichteter, intelligenter Unverschämtheit, charmanter Penetranz und unwiderstehlicher Dreistigkeit.

Im Hebräischen enthält der Begriff eine negative Bewertung für jemanden, der die Grenzen der Höflichkeit aus egoistischen Motiven überschreitet. In den meisten europäischen Sprachen schwingt Anerkennung für eine Form sozialer Unerschrockenheit mit. Hier spricht man insbesondere von Chuzpe, wenn jemand in einer eigentlich verlorenen Situation mit Dreistigkeit noch etwas für sich herauszuschlagen versucht.

Der jüdische Witz definiert und illustriert zugleich Chuzpe so:
Ein Jude wird wegen Ehrenbeleidigung verklagt. Er habe jemandem „Chuzpe“ vorgeworfen. Der Richter jedoch kennt das Wort gar nicht und bittet den Juden, es zu erklären.
Der Jude erklärt den Begriff zunächst für unübersetzbar. Endlich erklärt er sich bereit, Chuzpe mit „Frechheit“ zu übersetzen. „Allerdings“ fügt er hinzu, „ist es keine gewöhnliche Frechheit, sondern Frechheit mit Gewure.“
Der Richter: „Was ist Gewure?“
„Gewure – das ist Kraft.“
„Chuzpe ist also eine kräftige Frechheit?“
„Ja und nein. Gewure ist nicht einfach Kraft, sondern Kraft mit Ssechel.“
„Und was ist Ssechel?“
„Ssechel – das ist Verstand.“
„Also ist Chuzpe eine kräftige, verstandesvolle Frechheit.“
„Ja und nein. Ssechel ist nicht einfach Verstand, sondern Verstand mit Taam*.“
„Schön – und was ist Taam?“
„Herr Richter, wenn Sie gar kein Deutsch können, kann ich Ihnen nicht erklären, was Chuzpe ist.“
* „Geschmack, Nuance, Charme, Schliff“

Wiktionary: Chuzpe – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

für mich ist das Wort allerdings nicht negativ besetzt. Mir gefallen die Atrribute des ersten Satzes. ABer dreist und unerschrocken kann ich schon sein! :D
Mr.Nice
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Beitrag von Mr.Nice »

---
Zuletzt geändert von Mr.Nice am Fr 22. Sep 2006, 22:10, insgesamt 1-mal geändert.
Chuzpe
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Beitrag von Chuzpe »

Also Mr Nice- davon hab ich das SICHER nicht.
Wusste erst gar nicht was du meinst. Google sei Dank :D

Bzgl meinem Lernen ergibt sich folgendes:
Bei einem kurzen Test (Grundrechte mit Loci-Methode abspeichern) habe ich gemerkt, dass ich

-grossen Spass am Visualsieren habe
- mir schnell Bilder in den Kopf schiessen
- die Geschichte schnell hängen bleibt
- und alles gut abrufbar ist, auch nach 1 Woche ohne Wiederholung.

Problem:
Mal angenommen, ich bräuchte unsere ganze Wohnung, für das Thema Grundrechte.
Wo soll ich den ganzen anderen Jura Kram ablegen?
Gerade in Zivilrecht- es sind massig Unterthemen.
In Strafrecht nur 3- dafür sehr umfangreich.

Versteht ihr, was ich meine??

Klar- ich kenne noch andere Wohnungen, oder Orte. ABer wie schaffe ich es, dass die inhaltlich nicht zu sehr isoliert sind.

Auf der Suche nach mehr RoutenStrecken habe ich eben "versucht", folgenden Link
http://www.mindpalace.com/
zu lesen. Aber soweit ich das jhetzt mit meinem rudimentären Englischwissen verstehe, kostet das Geld?

Was ich auch nicht so ganz kapiere:
Manche knüpfen doch ihr Faktenwissen an das Majorsystem, indem sie das Bild der Zahl nehmen, daran ein Schlüsselbild knüpfen, und damit dann die Info in Art Geschichtentechnik platzieren.
Richtig?
Dann hätte ich fürs 100er System 100 Ankerziffern.
Aber ist es nicht "risikoreich"? Denn sobald die Verknüfpung Majorsziffer-Schlüsselbild verloren ist, geht der ganze Strang mitverloren.

Wär nett wenn ihr mich aufklärt :D
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Chuzpe hat geschrieben:http://www.mindpalace.com/
Ist es jemand gelungen, das Programm downzuloaden? Bei mir will es nicht klappen.

Wenn es gut ist, dann kann man den Preis auch bezahlen.

Klaus
Chuzpe
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Beitrag von Chuzpe »

Hallo Klaus,
ich habe das Programm, muss aber ehrlich sagen, ich kann es nicht auf anhieb bedienen, und es kommt mir auh von der Darstellung her - für mich selbst- nutzlos vor.

Zahlen musst du nicht. Es gibt eine quasi-Mitgliedschaft, wo du extra boni downloaden kannst. Das kostet dann was.
Klaus Horsten
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Beitrag von Klaus Horsten »

Zum besseren Verständnis:

BGB = Bürgerliches Gesetzbuch

§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
§ 242 Leistung nach Treu und Glauben
§ 243 Gattungsschuld
§ 244 Fremdwährungsschuld
...

[Hier könnte man mittels einer Geschichte zusammen bündeln]

Oder ist es so gemeint:

Auf § 241 BGB verweisen:

Verpflichtung zur Leistung
§ 282 (Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2)

Schuldverhältnisse aus Verträgen
§ 311 (Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse)

Gegenseitiger Vertrag
§ 324 (Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2)

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html
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